Häufige Fragen zu Räumung und Entrümpelung
Eine Räumung steht selten ohne Grund an: ein Umzug, eine Übergabe zum Monatsende, ein Todesfall in der Familie. Wer so etwas zum ersten Mal organisiert, hat Fragen – und meistens auch ein mulmiges Gefühl. Hier stehen die Antworten, die wir am Telefon am häufigsten geben. Ohne Kleingedrucktes.
Sechs Themen, von den Kosten bis zur Verlassenschaft. Springen Sie direkt dorthin, wo es bei Ihnen drückt:
Ablauf, Termin und Besichtigung
Die meisten Gespräche beginnen mit demselben Satz: „Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll.“ Müssen Sie auch nicht – das Sortieren des Ablaufs ist unser Teil.
In vier Schritten. Sie stellen eine kostenlose Anfrage – über das Formular, telefonisch oder per WhatsApp. Wir melden uns, sehen uns das Objekt bei Bedarf kostenlos vor Ort oder per Video an und erstellen ein Fixpreis-Angebot. Zum vereinbarten Termin räumen wir, verladen alles und transportieren es ab. Zum Schluss übergeben wir das Objekt besenrein und gehen es gemeinsam mit Ihnen durch.
Auf jede Anfrage melden wir uns werktags innerhalb weniger Stunden. Der Räumungstermin selbst liegt meist innerhalb weniger Tage. Wenn es eilt – etwa weil die Wohnung zu einem Stichtag zurückgestellt werden muss –, sagen Sie uns das gleich bei der Anfrage: Kurzfristige Termine bekommen wir häufiger unter, als man glaubt.
Kostenlos ja, verpflichtend nein. Bei kleineren Aufträgen genügen oft ein paar Fotos oder ein kurzes Video per WhatsApp. Sobald es um größere Wohnungen, ganze Häuser oder schwierige Zugänge geht, empfehlen wir den Termin vor Ort – nur so können wir einen Fixpreis nennen, der auch wirklich hält. Kosten entstehen für Sie dadurch keine, und Sie entscheiden danach in Ruhe.
Nein. Viele Kundinnen und Kunden übergeben uns nur den Schlüssel, weil sie berufstätig sind oder weit weg wohnen. Wichtig ist bloß, dass wir vorher wissen, was im Objekt bleiben soll, und dass wir Sie telefonisch erreichen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen Fotos vom geräumten Objekt. Wenn Sie lieber dabei sind, ist uns das genauso recht.
Die meisten Aufträge sind an einem Tag erledigt. Ein Kellerabteil ist oft in wenigen Stunden leer, eine durchschnittliche Wohnung an einem Arbeitstag. Bei großen Häusern samt Keller und Dachboden rechnen wir mit zwei bis drei Tagen. Wie lange es bei Ihnen dauert, steht im Angebot – Sie erfahren es also vorher und nicht erst am Räumungstag.
Ja. Wir sind Montag bis Samstag im Einsatz; telefonisch erreichbar sind wir täglich – Mo–Fr von 7 bis 19 Uhr, Samstag und Sonntag von 8 bis 19 Uhr. Wenn ein Termin unter der Woche nicht möglich ist, etwa weil das Stiegenhaus nur am Wochenende frei ist, planen wir das ein. Der Sonntag bleibt frei – für unsere Teams und für die Nachbarschaft.
Aufräumen müssen Sie nichts, das wäre doppelte Arbeit. Hilfreich sind nur drei Dinge: Kennzeichnen Sie deutlich, was bleiben soll, oder stellen Sie es in einen Raum, den wir nicht angreifen. Klären Sie, wie wir ins Objekt kommen – Schlüssel, Code oder Hausverwaltung. Und sagen Sie uns Besonderheiten vorab, etwa einen schweren Tresor, einen defekten Lift oder eine enge Zufahrt.
Kosten, Angebot und Bezahlung
Die häufigste Sorge ist nicht der Preis an sich. Es ist die Rechnung, die am Ende höher ausfällt als besprochen. Genau das passiert bei uns nicht.
Als Größenordnung: Marktübliche Richtwerte in Österreich liegen bei rund 25 bis 40 € je Quadratmeter, abhängig von Füllgrad und Zugänglichkeit. Ein Kellerabteil kommt damit meist auf 300 bis 500 €, eine 3-Zimmer-Wohnung auf 1.750 bis 2.800 €, ein Einfamilienhaus auf 5.600 bis 8.400 €. Ihren persönlichen Richtwert rechnen Sie sich in zwei Minuten im Kostenrechner aus. Verbindlich wird der Preis nach der kostenlosen Besichtigung.
Von vier Dingen: der Größe des Objekts und der Menge an Räumgut, der Zugänglichkeit – also Stockwerk, Lift und Parkmöglichkeit –, dem Aufwand für Demontage und Verladung sowie dem Umfang des Abtransports. Was den Preis senkt, sind gut erhaltene Möbel, Geräte oder Sammlungen: Die rechnen wir an.
Ja. Was im Angebot steht, gilt – ohne Nachverrechnung. Es gibt genau einen Fall, in dem sich etwas ändert: Das Objekt weicht am Räumungstag wesentlich von dem ab, was wir besichtigt oder besprochen haben, etwa ein zusätzliches volles Kellerabteil, von dem vorher keine Rede war. Dann sprechen wir den angepassten Preis mit Ihnen ab, bevor wir mit der Mehrarbeit beginnen – nie danach.
Alles, was zur besenreinen Übergabe nötig ist: Anfahrt, Arbeitszeit des Teams, Demontage der vereinbarten Möbel, Verladung, der komplette Abtransport und das Auskehren zum Schluss. Nicht automatisch enthalten sind Zusatzarbeiten wie Ausmalen, kleine Reparaturen oder eine Spezialreinigung. Wenn Sie das brauchen, sagen Sie es uns – dann steht es von Anfang an im Angebot.
Wir rechnen den Wert an. Gut erhaltene Möbel, funktionierende Geräte, Werkzeug oder Sammlerstücke senken Ihren Preis – erfahrungsgemäß um rund 10 %, bei wertvollen Einzelstücken auch deutlich mehr. Was sich anrechnen lässt, sagen wir Ihnen offen bei der Besichtigung, also bevor Sie zusagen.
Nach getaner Arbeit, nicht vorher. Sie zahlen bar vor Ort oder per Überweisung nach Rechnung, ganz wie es Ihnen lieber ist. Eine Anzahlung ist bei üblichen Aufträgen nicht nötig. Das heißt für Sie: Sie sehen das Ergebnis, bevor Geld fließt.
Selbstverständlich. Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben und ausgewiesener Umsatzsteuer. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie die Kosten weiterverrechnen – etwa als Hausverwaltung, als Vermieterin oder im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens.
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Eine allgemeine Begünstigung für private Räumungskosten kennt das österreichische Steuerrecht nicht. Je nach Anlass und Ihrer persönlichen Situation können die Kosten aber sehr wohl zu berücksichtigen sein, etwa bei vermieteten Objekten, bei betrieblichen Räumungen oder im Zusammenhang mit einer Verlassenschaft. Heben Sie die Rechnung jedenfalls auf und klären Sie den Punkt mit Ihrer Steuerberatung.
Ja. Haben Sie als Verbraucher den Auftrag ausschließlich per Telefon, E-Mail oder über die Website erteilt, können Sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten – eine kurze Nachricht an office@raeumung365.at genügt. Wird die Räumung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch schon vorher vollständig durchgeführt, endet dieses Recht mit der Fertigstellung. Die Einzelheiten stehen in unseren AGB. Und wenn nur ein Termin nicht mehr passt: kurz anrufen, wir finden einen neuen.
Was mitkommt – und was bleibt
„Nehmen Sie das auch mit?“ ist die Frage, die uns am öftesten gestellt wird. Die Antwort lautet fast immer: ja.
Praktisch den gesamten Hausrat: Möbel, Kästen, Betten, Matratzen, Teppiche, Elektrogeräte, Fernseher, komplette Küchen samt Geräten, Kleidung, Bücher, Geschirr, Werkzeug, Gartenmöbel, Fahrräder, Kartons und Kleinkram bis zur letzten Lade. Auch sperrige Einzelstücke wie Klaviere oder Tresore bekommen wir hinaus – sagen Sie uns vorher Bescheid, dann rücken wir mit dem passenden Gerät und genug Leuten an.
Wenige, aber es gibt sie. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Altöl, Chemikalien, Autobatterien, Gasflaschen und ähnliche Gefahrgüter brauchen eine gesonderte Übernahme, ebenso Bauteile mit Asbest- oder Schadstoffverdacht. Damit lassen wir Sie nicht allein: Sagen Sie uns einfach, was vorhanden ist. Wir organisieren die passende Abholung und nennen Ihnen die Kosten dafür vorab, damit auch hier nichts nachkommt.
Ja, die Demontage gehört zum Handwerk. Wir bauen Kästen, Einbauschränke, Betten, Regale und komplette Küchen samt Geräten ab, hängen Lampen ab und lösen verschraubte Einbauten. Nur bei Strom-, Gas- und Wasseranschlüssen halten wir uns an die Regeln: Das Trennen übernimmt eine konzessionierte Fachkraft, die wir auf Wunsch mitorganisieren.
Ja, kleine Aufträge sind uns genauso willkommen wie große. Ein Kellerabteil, ein Dachboden, eine Garage, ein einzelnes Zimmer oder auch nur die alte Schrankwand samt Waschmaschine – wir kommen. Für einzelne Stücke ist die Abholung der richtige Weg, für ganze Objekte die Räumung. Was in Ihrem Fall günstiger ist, sagen wir Ihnen bei der Anfrage.
Zuerst schauen wir, was noch ein zweites Leben verdient. Brauchbare Möbel, Geräte und Hausrat gehen in die Wiederverwendung, etwa über Sozialeinrichtungen und den Gebrauchtmarkt. Der Rest wird nach Materialien getrennt – Metall, Holz, Papier, Elektrogeräte – und an die dafür vorgesehenen Übernahmestellen gebracht. Das läuft ordnungsgemäß und nach den gesetzlichen Vorgaben, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
Das gehört Ihnen – da gibt es nichts zu diskutieren. Bargeld, Schmuck, Sparbücher, Urkunden und persönliche Dokumente nehmen wir aus der Räumung heraus und übergeben sie Ihnen beziehungsweise den Erben. So steht es auch ausdrücklich in unseren AGB. Wenn Ihnen etwas Bestimmtes wichtig ist – ein Fotoalbum, ein Ring, ein Brief –, sagen Sie es vorher, dann halten wir gezielt Ausschau.
Am einfachsten mit einem Blatt Papier darauf oder indem Sie alles Bleibende in einen Raum stellen, den wir nicht angreifen. Wir gehen die Punkte vor Beginn noch einmal gemeinsam durch und halten sie fest. Und im Zweifel gilt bei uns immer dieselbe Regel: lieber einmal zu viel nachfragen als einmal zu viel mitnehmen.
Verlassenschaft, Erbe und Todesfall
Wenn ein Mensch stirbt, ist die Wohnung das Letzte, worum man sich kümmern möchte – und trotzdem drängt oft die Frist. Diesen Teil machen wir so leise und so behutsam wie möglich.
Anders als mit einer gewöhnlichen Wohnung. Wir arbeiten ruhig, ohne Hektik und ohne Kommentare. Persönliches wird herausgesucht statt einfach mitgenommen: Fotos, Briefe, Dokumente und Erinnerungsstücke legen wir zur Seite, damit Sie später in Ruhe entscheiden können. Wenn Sie nicht dabei sein möchten, übernehmen wir das vollständig – viele Angehörige sind froh, das Objekt kein zweites Mal betreten zu müssen.
Über den Nachlass verfügen dürfen Sie in der Regel erst mit der Einantwortung. Vorher braucht es die Zustimmung aller Erben oder eine Ermächtigung über das Verlassenschaftsverfahren. In dringenden Fällen – etwa wenn ein Mietvertrag zum Monatsende endet – ist das durchaus üblich. Klären Sie es kurz mit dem Notariat, das die Verlassenschaft führt. Wir richten uns nach Ihrem Zeitplan und beginnen erst, wenn die Freigabe da ist.
Ja, das kommt häufig vor. Die Besichtigung läuft dann per Video oder über Fotos, den Schlüssel bekommen wir von der Hausverwaltung, von Nachbarn oder per Post. Nach der Räumung schicken wir Ihnen Fotos vom besenreinen Objekt, und auf Wunsch übergeben wir direkt an die Hausverwaltung oder die Vermieterseite. Sie müssen für die Räumung nicht extra anreisen.
Beauftragen kann uns eine Person. Wichtig ist nur, dass sie über das Räumgut verfügen darf und die übrigen Erben einverstanden sind. Wir halten den vereinbarten Umfang schriftlich fest und stellen die Rechnung auf den Namen aus, den Sie uns nennen – das erspart innerhalb der Familie so manche Diskussion im Nachhinein.
Ja. Wir übergeben das Objekt besenrein und, wenn Sie möchten, direkt an die Hausverwaltung oder die Vermieterseite, Schlüssel inklusive. Für die Abnahme ist erfahrungsgemäß entscheidend, dass wirklich alles draußen ist – auch Kellerabteil, Dachbodenanteil und Garage. Sagen Sie uns deshalb gleich, welche Nebenräume zum Mietvertrag gehören.
Vor allem zwei Dinge. Erstens die Frist: Meist muss die Wohnung zum Monatsende zurückgestellt sein – legen Sie den Räumungstermin lieber ein paar Tage davor, dann bleibt Luft für die Abnahme. Zweitens der vereinbarte Zustand: Was im Mietvertrag als geräumt und besenrein verlangt wird, decken wir ab. Für Ausmalen oder Reparaturen brauchen Sie zusätzlich einen Professionisten – fragen Sie uns, wir haben Kontakte.
Heikle Situationen und Diskretion
Manche rufen erst nach Monaten an, weil ihnen der Zustand der Wohnung peinlich ist. Das muss nicht sein: Wir haben das alles schon gesehen – und wir bewerten nicht.
Gar nicht besonders – und genau das ist der Punkt. Vollgeräumte Wohnungen gehören zu unserem Alltag. Wir kennen die Geschichten dahinter, meist stecken Krankheit, ein Verlust oder schlicht Überforderung darin, und wir kommentieren nichts, weder vor Ort noch im Stiegenhaus. Sie müssen sich nicht rechtfertigen und vorher nichts herrichten. Wenn Ihnen schon die Besichtigung schwerfällt, schicken Sie uns fürs Erste einfach Fotos.
So wenig wie möglich. Über den Auftrag wird im Stiegenhaus nicht gesprochen, wir arbeiten zügig und decken die Ladung ab. Wenn es Ihnen wichtig ist, stimmen wir den Ablauf darauf ab: ein früher Termin, ein Stellplatz etwas abseits, kurze Wege. Sagen Sie es einfach bei der Anfrage dazu, dann planen wir es von vornherein so.
Nein. Für solche Objekte rüsten wir uns entsprechend aus und planen mehr Zeit ein. Eine Sonderreinigung im Anschluss ist möglich, ebenso die Zusammenarbeit mit einer Fachfirma, wenn Schädlinge im Spiel sind. Wichtig ist nur, dass Sie es vorab erwähnen. Dann stimmt der Preis von Anfang an, und niemand steht am Termin überrascht in der Tür.
Ja, regelmäßig – für Hausverwaltungen, Immobilienbüros und private Vermieterinnen und Vermieter. Sie bekommen einen verlässlichen Termin, auf Wunsch eine Fotodokumentation vor und nach der Räumung, die besenreine Übergabe und eine Rechnung mit allen Angaben, die Sie zur Weiterverrechnung brauchen. Bei gerichtlich angeordneten Räumungen halten wir uns an die Vorgaben des jeweiligen Verfahrens.
Es fließt in die Kalkulation ein, ja. Aber es ist kein Thema, das wir am Räumungstag plötzlich aufmachen. Genau dafür ist die Besichtigung da: Wir sehen uns Stiege, Lift, Türbreiten und Zufahrt an und rechnen den Mehraufwand einmal ein. Danach gilt der Fixpreis – auch dann, wenn die Kästen schwerer sind als gedacht.
Wenn wir direkt vor dem Haus stehen können, braucht es nichts. In dicht verbauten Gebieten, vor allem in Wien, zahlt sich eine zeitlich befristete Halteverbotszone oft aus, weil sie den Trageweg und damit Arbeitszeit spart. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sagen wir bei der Besichtigung – die Beantragung übernehmen wir nach Absprache, die behördlichen Gebühren dafür weisen wir getrennt aus.
Sicherheit, Versicherung und Vertrauen
Sie lassen fremde Menschen in Ihre Wohnung, oft ohne selbst dabei zu sein. Dieses Vertrauen ist nicht selbstverständlich. Hier steht, worauf es sich stützt.
Ja. Räumung365 ist ein österreichisches Familienunternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung. Firmendaten, zuständige Behörde und Kammerzugehörigkeit stehen vollständig im Impressum – schauen Sie ruhig nach, bevor Sie jemanden in Ihre Wohnung lassen. Bei Anbietern ohne Impressum, ohne Rechnung und mit Preisen, die zu schön klingen, ist Vorsicht angebracht.
Dann sagen wir es Ihnen – von uns aus, noch am selben Tag. Für Schäden, die bei der Arbeit entstehen, kommen wir im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung auf; die rechtlichen Einzelheiten stehen in unseren AGB. Was wir Ihnen darüber hinaus versprechen: Wir vertuschen nichts und suchen zuerst nach einer Lösung, nicht nach einer Ausrede.
Unsere eigenen, angemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – kein zusammengewürfeltes Tagesteam. Sie kommen in Arbeitskleidung, stellen sich vor, und eine Person im Team ist für den Auftrag verantwortlich. Deren Telefonnummer haben Sie schon vorher, falls Sie an dem Tag nicht vor Ort sein können.
Dann gehen wir noch einmal ran. Vor dem Abrücken schauen wir gemeinsam durch, vor Ort oder anhand von Fotos. Wurde etwas übersehen oder ist ein Raum nicht ordentlich ausgekehrt, erledigen wir das, bevor der Auftrag für uns abgeschlossen ist. Da bezahlt wird, wenn die Arbeit fertig ist, haben Sie das Ergebnis ohnehin vorher gesehen.
Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich dafür, Ihre Anfrage zu bearbeiten und Ihnen ein Angebot zu legen. Keine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken, keine Newsletter, die Sie nie bestellt haben. Was wir wie lange speichern, steht in der Datenschutzerklärung.
Ja, wir räumen in allen neun Bundesländern, mit dem Schwerpunkt in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Für weiter entfernte Objekte planen wir die Anfahrt mit ein und sagen Ihnen offen, ob und wann sich ein Termin ausgeht. Ihre Ansprechperson bleibt dabei immer dieselbe, ganz gleich, wo das Objekt liegt.
Ihre Frage war nicht dabei?
Dann stellen Sie sie uns direkt. Ein Anruf dauert zwei Minuten, kostet nichts und verpflichtet zu nichts – und meistens ist danach klarer, was zu tun ist. Wenn Sie lieber schreiben: WhatsApp und E-Mail gehen genauso.
Lieber kurz telefonieren?
Hinterlassen Sie Ihre Nummer – wir rufen Sie werktags innerhalb weniger Stunden zurück und klären alles Weitere direkt am Telefon.
Rückruf wird angefordert …
Werktags melden wir uns innerhalb weniger Stunden bei Ihnen.