
Verlassenschaftsräumung
Genossenschaftswohnung samt Kellerabteil. Sparbücher und Unterlagen fürs Notariat wurden gesichert und den Erben übergeben.
- 75 m²
- Fläche
- 1 Tag
- Dauer
In der Landeshauptstadt ist es meist die Genossenschaftswohnung samt Kellerabteil, im Umland das Einfamilienhaus mit Garage und Gartenhütte – nach einem Todesfall bleibt in beiden Fällen ein ganzes Leben zurück.
Wir räumen in St. Pölten und im ganzen Bezirk St. Pölten-Land. Bargeld, Schmuck, Sparbücher, Urkunden und Fotoalben gehen an die Erben, nicht in den Wagen. Der Fixpreis steht vor Arbeitsbeginn, die Anfahrt über die A1 ist drin.

Eine Verlassenschaft ist keine gewöhnliche Räumung. Diese sechs Punkte machen den Unterschied – und in St. Pölten und St. Pölten-Land kommen sie an bestimmten Stellen besonders zum Tragen.
Was eine Verlassenschaftsräumung hier ausmacht: die Wege im Haus, die Zufahrt davor und das, was neben den Wohnräumen noch dazugehört.
Was gesichert werden soll, markieren wir beim Rundgang und stellen es am Räumungstag beiseite – Dokumente, Fotoalben und Erbstücke bleiben, wo sie hingehören. Wie eine Räumung Schritt für Schritt abläuft, steht unter So läuft’s ab.
Für St. Pölten und Umgebung ist das Bezirksgericht St. Pölten zuständig. Geführt wird die Verlassenschaft von einem Gerichtskommissär – einem Notar oder einer Notarin – im Auftrag des Gerichts.
Wir räumen erst nach Freigabe durch die Erbinnen und Erben. Bei Genossenschaftswohnungen in den Anlagen im Norden bestimmt das Rückgabedatum den Termin – das planen wir gemeinsam mit Ihnen rückwärts.
In den Innenstadtwohnungen ist der Weg nach unten schmal, in den Einfamilienhäusern im Umland kommen Keller, Garage und Gartenhütte dazu. Beides schauen wir uns vor dem Angebot an, damit der Fixpreis hält.
Die Kilometer stehen nicht in der Rechnung. Gerechnet wird nach Menge, Zugang und Arbeitszeit – das Sichten rechnen wir nicht extra.
Für eine gewöhnlich eingerichtete 3-Zimmer-Wohnung mit rund 70 m² und Lift liegt der marktübliche Richtwert bei 1.750 bis 2.800 Euro, inklusive Anfahrt und Abtransport. Kommen Keller, Dachboden und Nebengebäude eines Hauses dazu, wird es entsprechend mehr. Bei mehreren Erben stellen wir die Rechnung auf Wunsch geteilt aus. Verbindlich wird der Preis nach der kostenlosen Besichtigung in St. Pölten.
So sehen Verlassenschaftsräumungen in der Region üblicherweise aus. Was Ihr Objekt kostet, steht nach der kostenlosen Besichtigung fest.

Genossenschaftswohnung samt Kellerabteil. Sparbücher und Unterlagen fürs Notariat wurden gesichert und den Erben übergeben.

Einfamilienhaus nach dem Todesfall: Wohnräume, Keller, Garage und Gartenhütte. Schmuck und Dokumente gingen mit Fotoprotokoll an die Erben.
Krems, Tulln, Baden und Lilienfeld grenzen an St. Pölten und St. Pölten-Land – auch dort räumen wir Verlassenschaften zu denselben Bedingungen.
Wie eine Verlassenschaftsräumung grundsätzlich abläuft, steht unter Verlassenschaftsräumung. Was wir sonst noch im Land machen, steht unter Einsatzgebiet Niederösterreich. Einen Richtwert für Ihr Objekt gibt der Kostenrechner.
Der Preis richtet sich nach Menge, Zugang und Wertanrechnung, nicht nach dem Ort. Für eine gewöhnlich eingerichtete 3-Zimmer-Wohnung mit rund 70 m² und Lift liegt der marktübliche Richtwert bei 1.750 bis 2.800 Euro, inklusive Anfahrt und Abtransport. Kommen Keller, Dachboden und Nebengebäude eines Hauses dazu, wird es entsprechend mehr. Bei mehreren Erben stellen wir die Rechnung auf Wunsch geteilt aus. Verbindlich wird der Preis nach der kostenlosen Besichtigung in St. Pölten.
Alles, was Wert hat oder persönlich ist, wird gesichert und geht an die Erben – Bargeld, Schmuck, Sparbücher, Urkunden, Briefe und Fotoalben. Auf Wunsch halten wir jeden Fund mit Foto fest. Wir übergeben persönlich oder senden Ihnen das Gesicherte zu.
Im Idealfall einmal. Bei der Besichtigung gehen wir gemeinsam durch, was gesichert werden soll – danach genügt uns der Schlüssel. Sie bekommen Fotos vom geräumten Zustand, das Gesicherte übergeben wir persönlich oder senden es Ihnen zu.
Ja, darum kümmern wir uns. Wo rund um die Fußgängerzone keine Ladezone frei ist, beantragen wir rechtzeitig ein Halteverbot, damit der Lkw direkt vor dem Haus steht und die Wege kurz bleiben.
Das entscheidet der Notar oder die Notarin, der oder die die Verlassenschaft für das Bezirksgericht St. Pölten abwickelt. Von uns bekommen Sie vorher alles Nötige, geräumt wird erst nach Ihrer Freigabe.
Hinterlassen Sie Ihre Nummer – wir rufen Sie werktags innerhalb weniger Stunden zurück und klären alles Weitere direkt am Telefon.
Rückruf wird angefordert …
Werktags melden wir uns innerhalb weniger Stunden bei Ihnen.