
Verlassenschaftsräumung
Wohnung nach einem Todesfall; Papiere und Wertsachen gesichert und den Erben übergeben.
- Fläche
- 70 m²
- Räumungsdauer
- 1 Tag
Nach einem Todesfall auf der Landstraße bleibt oft eine Wohnung mit vollständigem Hausrat zurück, dazu ein Kellerabteil und manchmal eine Garage. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien, das seinen Sitz im 3. Bezirk hat, führt die Verlassenschaft.
Wir sichern, was für Erben und Notariat wichtig ist, und räumen nach Freigabe zum Fixpreis.

Bei einer Verlassenschaft im 3. Bezirk gehört zur Wohnung oft auch ein Abstellplatz oder eine Garage – wir erfassen alles bei der Besichtigung.
Im 3. Bezirk räumen wir eine Verlassenschaft, sobald die Erben freigeben – zuerst wird gesichert, dann ausgeräumt.
Gefundene Wertsachen und Dokumente übergeben wir mit Foto und Liste an die Person, die die Erben bestimmen. Wie eine Räumung Schritt für Schritt abläuft, steht unter So läuft’s ab.
Für den 3. Bezirk zuständig ist das Bezirksgericht Innere Stadt Wien, das seinen Sitz in der Marxergasse auf der Landstraße hat. Die Abwicklung übernimmt ein Notariat als Gerichtskommissär.
Viele Wohnungen im 3. Bezirk gehören Genossenschaften oder Wiener Wohnen. Nach einem Todesfall klären die Angehörigen dort, ob jemand in den Vertrag eintritt. Muss die Wohnung zurückgegeben werden, planen wir die Räumung auf diesen Termin.
Bei Eigentumswohnungen im Botschaftsviertel oder im Fasanviertel geht es oft um einen Verkauf. Dann räumen wir so, dass die Wohnung rasch besichtigt werden kann, und rechnen brauchbare Möbel gegen den Fixpreis.
Gerechnet wird nach Menge, Zugang und Arbeitszeit – das Sichten rechnen wir nicht extra. Die Anfahrt innerhalb Wiens ist inbegriffen.
Was es ungefähr kostet: Kellerabteil mit rund 12 m², normal befüllt, 300 bis 500 Euro. 3-Zimmer-Wohnung mit rund 70 m² und Lift, gewöhnlich eingerichtet, 1.800 bis 2.800 Euro. Einfamilienhaus mit rund 140 m², stark befüllt, 5.600 bis 8.400 Euro. Anfahrt und Abtransport sind jeweils dabei; verbindlich wird es nach der kostenlosen Besichtigung.
Zwei typische Beispiele im 3. Bezirk. Der Preis für Ihr Objekt steht nach der kostenlosen Besichtigung fest.

Wohnung nach einem Todesfall; Papiere und Wertsachen gesichert und den Erben übergeben.

Keller, Wohngeschoße, Dachboden: nach Freigabe der Erben in zwei Tagen leer.
Innere Stadt, Wieden, Simmering und Leopoldstadt grenzen an Landstraße – auch dort räumen wir zu denselben Bedingungen.
Was wir sonst noch in der Stadt machen, steht unter Einsatzgebiet Wien. Einen Richtwert für Ihr Objekt gibt der Kostenrechner.
Das hängt von Menge, Zugang und Wertanrechnung ab, nicht von der Adresse. Marktüblich sind 300 bis 500 Euro für ein Kellerabteil, 1.800 bis 2.800 Euro für eine 3-Zimmer-Wohnung und 5.600 bis 8.400 Euro für ein stark befülltes Einfamilienhaus. Den Fixpreis nennen wir nach der kostenlosen Besichtigung.
Beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien in der Marxergasse – das Gericht ist für den 1., 3., 4., 5., 6. und 11. Bezirk zuständig. Das Verfahren wickelt ein Notariat ab.
Ja. Garagen, Abstellplätze und Kellerabteile nehmen wir bei der Besichtigung mit auf und räumen sie im selben Durchgang.
Über eine Liste mit Fotos. Wertsachen und Unterlagen übergeben wir gegen Bestätigung.
Ja. Wir räumen auch in zwei Schritten, etwa erst Keller und Nebenräume, dann die Wohnung.
Hinterlassen Sie Ihre Nummer – wir rufen Sie werktags innerhalb weniger Stunden zurück und klären alles Weitere direkt am Telefon.
Rückruf wird angefordert …
Werktags melden wir uns innerhalb weniger Stunden bei Ihnen.