
Verlassenschaftsräumung
Wohnung nach einem Todesfall; Papiere und Wertsachen gesichert und den Erben übergeben.
- Fläche
- 70 m²
- Räumungsdauer
- 1 Tag
Nach einem Todesfall in Margareten bleibt häufig eine Gemeindewohnung oder eine kleine Altbauwohnung zurück, voll mit Hausrat, Papieren und Erinnerungen. Solange das Verlassenschaftsverfahren läuft, darf nicht einfach geräumt werden.
Wir besichtigen vorab, nennen den Fixpreis und räumen, sobald die Erben freigeben.

Bei einer Verlassenschaft in Margareten ist die Wohnung oft gemietet – der Rückgabetermin gibt das Tempo vor.
Eine Verlassenschaft im 5. Bezirk räumen wir erst nach Freigabe – vorher suchen wir mit Ihnen, was gesichert werden muss.
Sparbücher und Bargeld tauchen oft an unerwarteten Stellen auf – wir sehen auch in Büchern, Dosen und Wäschestapeln nach. Wie eine Räumung Schritt für Schritt abläuft, steht unter So läuft’s ab.
Für den 5. Bezirk zuständig ist das Bezirksgericht Innere Stadt Wien in der Marxergasse. Das Verfahren selbst führt ein Notariat als Gerichtskommissär.
Viele Nachlässe in Margareten betreffen Gemeindewohnungen in den großen Höfen am Margaretengürtel. Nach einem Todesfall klären die Angehörigen mit Wiener Wohnen, ob jemand eintritt. Wird die Wohnung zurückgegeben, planen wir die Räumung auf diesen Termin.
In kleinen Altbauwohnungen liegt oft mehr Papier als Möbel. Wir sichten Ordner und Schachteln, damit Unterlagen für das Verfahren nicht verloren gehen, und rechnen Brauchbares gegen den Fixpreis.
In Wien zahlen Sie keine Anfahrt. Der Preis ergibt sich aus Menge, Zugang und Arbeitszeit, und das sorgfältige Durchsehen ist darin schon enthalten.
Richtwerte inklusive Anfahrt und Abtransport: 300 bis 500 Euro für ein Kellerabteil mit rund 12 m², 1.800 bis 2.800 Euro für eine 3-Zimmer-Wohnung mit rund 70 m² und Lift, 5.600 bis 8.400 Euro für ein stark befülltes Einfamilienhaus mit rund 140 m². Den Fixpreis für Ihr Objekt legen wir nach der kostenlosen Besichtigung im 5. Bezirk fest.
Wie solche Aufträge im 5. Bezirk oft aussehen – ohne Namen und Adressen.

Wohnung nach einem Todesfall; Papiere und Wertsachen gesichert und den Erben übergeben.

Zwei Tage für Haus, Keller und Dachboden – begonnen, sobald die Erben freigegeben hatten.
Wieden, Mariahilf, Favoriten und Meidling grenzen an Margareten – auch dort räumen wir zu denselben Bedingungen.
Was wir sonst noch in der Stadt machen, steht unter Einsatzgebiet Wien. Einen Richtwert für Ihr Objekt gibt der Kostenrechner.
Als Richtwert: Kellerabteil 300 bis 500 Euro, 3-Zimmer-Wohnung 1.800 bis 2.800 Euro, stark befülltes Einfamilienhaus 5.600 bis 8.400 Euro. Wo Ihr Objekt liegt, entscheiden Menge, Zugang und was wir anrechnen können. Verbindlich ist der Preis nach unserem kostenlosen Termin vor Ort.
Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien in der Marxergasse. Die Abwicklung liegt bei einem Notariat als Gerichtskommissär.
Das vereinbaren Sie mit Wiener Wohnen. Den Räumungstermin legen wir so, dass er vor der Rückgabe liegt.
Ja. Wir sehen in Büchern, Dosen, Wäsche und Laden nach und übergeben alles mit Liste.
Ja, wenn das Notariat zustimmt. Sonst warten wir mit der ganzen Räumung auf die Freigabe.
Hinterlassen Sie Ihre Nummer – wir rufen Sie werktags innerhalb weniger Stunden zurück und klären alles Weitere direkt am Telefon.
Rückruf wird angefordert …
Werktags melden wir uns innerhalb weniger Stunden bei Ihnen.