
Verlassenschaftsräumung
Wohnung eines Verstorbenen – Unterlagen und Wertsachen gingen gesammelt an die Erben.
- Fläche
- 70 m²
- Räumungsdauer
- 1 Tag
Nach einem Todesfall in Neubau bleibt oft eine Mietwohnung im Altbau, manchmal eine Eigentumswohnung am Spittelberg, dazu Keller und Dachbodenabteil. Parallel läuft das Verlassenschaftsverfahren.
Wir räumen erst, wenn die Erbinnen und Erben freigeben. Bis dahin bekommen Sie Besichtigung und Fixpreis, damit die Kosten im Verfahren bekannt sind.

Bei einer Verlassenschaft in Neubau geht es neben der Räumung um Unterlagen, die das Notariat braucht, und um Erbstücke, über die die Familie entscheidet.
Eine Verlassenschaft im 7. Bezirk räumen wir in einem Durchgang, sobald die Freigabe da ist – vorher ist nur die Besichtigung.
Jeden Fund von Wert halten wir auf Wunsch mit Foto fest und übergeben ihn gegen Bestätigung an die Person, die Sie uns nennen. Wie eine Räumung Schritt für Schritt abläuft, steht unter So läuft’s ab.
Für den 7. Bezirk zuständig ist das Bezirksgericht Josefstadt in der Florianigasse. Das Verfahren selbst führt ein Notariat als Gerichtskommissär; von dort kommen die Auskünfte, wer wann über den Nachlass verfügen darf.
Bei Mietwohnungen in Neubauer Zinshäusern drängt oft die Hausverwaltung auf eine Rückgabe. Sagen Sie uns den Termin, dann planen wir die Räumung rückwärts davon – aber erst, wenn die Erben zugestimmt haben.
In den Biedermeier- und Gründerzeitwohnungen am Spittelberg und am Schottenfeld stehen häufig Stilmöbel, Bilder und Bücher, bei denen sich eine Schätzung lohnt, bevor irgendetwas auf das Fahrzeug kommt. Was einen Wert hat, rechnen wir gegen den Fixpreis.
Was die Erben zahlen, hängt von Umfang, Wegen und Arbeitszeit ab. Fahrtkosten innerhalb der Stadt und das Sichten kommen nicht dazu.
Zur Orientierung: 300 bis 500 Euro für ein normal volles Kellerabteil mit rund 12 m², 1.800 bis 2.800 Euro für eine gewöhnlich eingerichtete 3-Zimmer-Wohnung mit rund 70 m² und Lift, 5.600 bis 8.400 Euro für ein stark befülltes Einfamilienhaus mit rund 140 m² – alles inklusive Anfahrt und Abtransport. Wir kommen kostenlos vorbei und nennen dann einen Fixpreis.
Wie solche Aufträge im 7. Bezirk oft aussehen – ohne Namen und Adressen.

Wohnung eines Verstorbenen – Unterlagen und Wertsachen gingen gesammelt an die Erben.

Keller, Wohngeschoße, Dachboden: nach Freigabe der Erben in zwei Tagen leer.
Innere Stadt, Mariahilf, Josefstadt und Ottakring grenzen an Neubau – auch dort räumen wir zu denselben Bedingungen.
Was wir sonst noch in der Stadt machen, steht unter Einsatzgebiet Wien. Einen Richtwert für Ihr Objekt gibt der Kostenrechner.
Marktüblich sind 300 bis 500 Euro für ein Kellerabteil, 1.800 bis 2.800 Euro für eine 3-Zimmer-Wohnung und 5.600 bis 8.400 Euro für ein stark befülltes Einfamilienhaus. Menge, Wege und Wertanrechnung verschieben den Betrag; fix wird er, wenn wir das Objekt gesehen haben.
Das Bezirksgericht Josefstadt, das für den 7., 8. und 9. Bezirk zuständig ist. Die Abwicklung übernimmt ein Notariat als Gerichtskommissär.
Ja. Besichtigung und Angebot sind jederzeit möglich, das hilft auch bei der Aufstellung der Kosten im Verfahren. Geräumt wird erst nach Ihrer Freigabe.
Die sammeln wir getrennt und übergeben sie an die Erben. Unterlagen, die das Notariat braucht, liegen damit an einem Ort.
Dann genügt ein Rundgang per Videotelefonat oder mit einer Vertrauensperson. Sie bekommen Fotos und eine Liste der gesicherten Gegenstände.
Hinterlassen Sie Ihre Nummer – wir rufen Sie werktags innerhalb weniger Stunden zurück und klären alles Weitere direkt am Telefon.
Rückruf wird angefordert …
Werktags melden wir uns innerhalb weniger Stunden bei Ihnen.