Wie es weitergeht

Wir räumen Verlassenschaften mit Ruhe, sichern Fundgut für die Erben und stimmen den Termin mit Hausverwaltung und Notariat ab.

Häufige Fragen

Nicht auf eigene Faust. Bis zur Einantwortung gehören Einrichtung und Wertsachen zur Verlassenschaft. Stimmen Sie die Räumung mit dem Gerichtskommissär ab und beauftragen Sie sie gemeinsam mit den übrigen Erben.

Lieber kurz telefonieren?

Hinterlassen Sie Ihre Nummer – wir rufen Sie werktags innerhalb weniger Stunden zurück und klären alles Weitere direkt am Telefon.

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Kostenlos und unverbindlich – Sie entscheiden danach.
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